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Dienstag, 18. September 2018

Zur Putin-Erdogan-Einigung

Beide Jungs gehören zwar nicht zu jedermanns engerem Freundeskreis ;-) , aber die Einigung auf eine demilitarisierte Zone in der nord-syrischen Provinz Idlib ist zu beglückwünschen.

Die Einigung erfolgte durch gegenseitiges Entgegenkommen, woran es bislang im Syrienkonflikt mit Ausnahme der Chemiewaffenvernichtung nahezu komplett fehlte, aber jetzt endlich mal zwecks Schlachtvermeidung passiert:

1. Die von Erdogan unterstützten Rebellen ziehen sich aus einem 15 bis 20 Kilometer breiten Gürtel ringsum Idlib zurück.

2. Der von Putin unterstützte Vormarsch syrischer Truppen auf Idlib wird gestoppt.

3. Türkische und russische Militärs überwachen gemeinsam die demilitarisierte Zone.

Putin und Erdogan werden nun zu zeigen haben, was ihre Worte wert sind. Und falls umgesetzt, dann allemal besser als das, was in den letzten zwei Wochen in Washington und auch Berlin an etwaigen "Vergeltungsschlägen" diskutiert wurde.

Gleichwohl möchte ich mal wieder nicht loben, ohne zu nörgeln, denn Erdogans Rebellenunterstützung ist völkerrechtswidrig. Man stelle sich bloß mal umgekehrt vor, Assad würde die PKK in der Türkei unterstützen.

Auch Putins Assadunterstützung ist völkerrechtswidrig, wenngleich umstritten sein mag, ob er Assad zur Hilfe kommen durfte, aber die Art des Beistandes ist buchstäblich "verheerend" für die syrischen Städte und somit unverhältnismäßig, also völkerrechtswidrig.

Der "Westen" ist ob solchen Urteils nicht fein raus, denn seine Unterstützung für die Rebellen, "Exilregierung" usw. ist Teil des Verbrechens, nicht Teil der Konfliktlösung, weshalb Kofi Annan im August 2012 als UNO-Sondervermittler das Handtuch warf.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Syrien und Türkei brechen das Völkerrecht

Als Reaktion auf den syrischen Beschuss eines türkischen Dorfes verabschiedete das türkische Parlament gegen die Stimmen der Oppositionsparteien ein Gesetz, wonach die türkische Regierung zu einer militärischen Intervention berechtigt sei.
Der genaue Gesetzestext müsste recherchiert werden, aber sollte er ohne Vorbehalt der Zustimmung durch den Weltsicherheitsrat sein, wäre das Gesetz völkerrechtswidrig, denn militärische Selbstmandatierung über die eigenen hinaus ist unzulässig und zeugt von der nationalistischen Selbstüberschätzung, zu der Ministerpräsident Erdogan in Verkennung größerer Zusammenhänge immer mal wieder neigt.
Die kemalistische Partei CHP kritisierte das Gesetz entsprechend scharf und warf der Regierung vor, einen Weltkrieg zu riskieren.

Kriegsverbrechen
Aus syrischen und russischen Kreisen heißt es inzwischen, der syrische Beschuss sei ein "tragischer Unfall" gewesen. Bei diesem Angriff kamen in einem Dorf fünf Menschen um. Anschließend hatte die Türkei einen Racheangriff geflogen, bei dem 34 Menschen zu Tode gekommen seien. Vermutlich sämtlich unschuldig an dem vorherigen Beschuss, somit ein türkisches Kriegsverbrechen.
Die syrische Regierung entschuldigte sich derweil bei der türkischen Regierung, die eigenen Opfer des Gegenangriffs sind ihr so eigen dann offenbar auch nicht, dass die Entschuldigung mit einer Protestnote einher gegangen wäre.

Reaktionen 
Merkel "mahnt zur Besonnenheit". Westerwelle vermutlich ebenfalls. Richtiger wäre es mit Hinweis gewesen, worauf es sich zu besinnen gilt: Auf das Völkerrecht; und wenn die eigens zu dem Zwischenfall einberufene NATO-Sondersitzung der Türkei deutlich gemacht hätte, dass es den Weltsicherheitsrat einzuschalten gilt. Solch Rechtshinweis gab es offenbar nicht, sonst hätte Erdogan heute vermutlich auf die parlamentarische Vollmachteinholung verzichtet. Im Gegenteil verurteilte die NATO zwar den syrischen Angriff in gebotener Schärfe, aber die türkische Überreaktion mal wieder nicht. Die NATO begibt sich mit solcher Politik auf gefährliche Abwege.
Eine Reaktion des Generalsekretärs der Vereinten Nationen steht aus.

Markus Rabanus >> Diskussion

Montag, 25. Juni 2012

Zum Abschuss des türkischen Kampfjets

Nachdem die Türkei einräumte, den syrischen Luftraum mit einem Kampfjet verletzt zu haben und Syrien den Abschuss der Maschine bedauerte, macht die türkische Regierung den Zwischenfall für die morgige NATO-Tagung zum Thema. Die Türkei wirft Syrien vor, das Kampfflugzeug habe sich auf einem Testflug befunden, versehentlich den syrischen Luftraum verletzt, sei erkennbar unbewaffnet gewesen und von türkischer Seite zum Abdrehen aufgefordert worden, dennoch von Syrien ohne Warnung in internationalem Luftraum angegriffen worden, was sich durch den Wrackfund in internationalen Gewässern 13 Seemeilen vor der syrischen Küste bestätige. Exakte Koordinaten wurden bislang nicht genannt.
Jeder dieser Vorwürfe scheint untersuchungsfähig und untersuchungswürdig, so dass diese Untersuchung zunächst stattfinden müsste, bevor eine abschließende Beurteilung möglich ist.

Trotzdem lässt sich schon immer allgemein dazu sagen, dass es in angespannten Zeiten besonders darauf ankommen muss, militärische Aktivitäten auf Abstand zu halten, um versehentliche Provokationen und Missverständnisse zu vermeiden, denn je geringer die Vorwarnzeiten, desto schwerer können sich kleinste Fehler auswirken und militärische Eigendynamik entfalten. - Dieses Risiko ist allgemein bekannt, so auch der Türkei, Syrien und der NATO. Nur werden noch immer keine ernsthaften Konsequenzen daraus gezogen, wie es beispielsweise mit Verabredung von militärischen Flugverbotszonen an Grenzen mühelos möglich wäre.

Markus Rabanus >> Friedensforum