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Mittwoch, 13. November 2013
EuGH: Türkei muss Schmerzensgeld an Kurden zahlen
Eine späte Entscheidung, denn es ging um einen Vorfall aus dem Jahr 1994, als die türkische Luftwaffe kurdische Dörfer im Osten des Landes bombardierte, wodurch mehr als 30 Menschen getötet wurden. Klagende Angehörige bekamen jetzt vom Europäischen Gerichtshof einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2,3 Mio. Euro gegen den türkischen Staat zugesprochen, da die Behauptung der türkischen Militärs unglaubwürdig erschien, es habe sich um eine militärische Auseinandersetzung mit der PKK gehandelt.
Donnerstag, 31. Juli 2008
Türk. Regierungspartei ist "verfassungsgemäß"
(Presseerkläung) Zum Urteil des türkischen Verfassungsgerichtes, die Regierungspartei AKP nicht zu verbieten, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Walter Kolbow:
Türkisches Verfassungsgerichtsurteil stärkt Europa-Orientierung der Türkei
Die SPD begrüßt, dass sich im höchsten türkischen Gericht letztendlich doch die Vernunft durchgesetzt hat, auch wenn die Entscheidung nur denkbar knapp ausgefallen ist. Ein Verbot der AKP hätte die Türkei zweifellos in eine tiefe Krise gestürzt und ihren Weg nach Europa empfindlich gebremst. Auch die wichtigen Vermittlungsbemühungen der Türkei zwischen Israel und Syrien wären damit in Gefahr geraten.
Ein Verbot der AKP wäre zwar formaljuristisch zulässig gewesen, die rechtliche Basis dafür aber wäre mehr als fragwürdig. Mit europäischen Rechtsnormen, die die Türkei in ihrem EU-Beitrittsprozess schrittweise übernehmen muss, haben die bisherigen türkischen Parteienverbotsregularien nichts zu tun. Es wird nun höchste Zeit, diese absurden Regeln in einem weiteren Reformschritt abzuschaffen.
Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine religiöse Orientierung politischer Parteien erlaubt sein. Bisher war nicht zu sehen, dass die AKP damit eine demokratiefeindliche radikal-islamistische Gottesstaatsideologie anstrebt. Die Regierung Gül/Erdogan hat längst durch praktische Politik bewiesen, dass ihr die Westorientierung und Modernisierung der Türkei mehr am Herzen liegt als manchen selbst ernannten reaktionären Hütern eines erstarrten Kemalismus.
Die SPD gratuliert der türkischen Staatsspitze zu diesem Urteil und ermutigt die Führung der AKP, ihren europa-orientierten Weg durch weitere mutige Reformen weiterzugehen. Dies bedeutet eine Modernisierung der Verfassung ebenso wie eine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Verhältnisses zur kurdischen Bevölkerungsgruppe. Das Urteil macht aber auch klar, dass die Regierung allen Bestrebungen entgegentreten muss, die versuchen, die islamische Orientierung dazu zu missbrauchen, laizistische Grundsätze aufzuweichen und gesellschaftliche Freiheiten, insbesondere der Frauen, einzuschränken.
Diskussion
Türkisches Verfassungsgerichtsurteil stärkt Europa-Orientierung der Türkei
Die SPD begrüßt, dass sich im höchsten türkischen Gericht letztendlich doch die Vernunft durchgesetzt hat, auch wenn die Entscheidung nur denkbar knapp ausgefallen ist. Ein Verbot der AKP hätte die Türkei zweifellos in eine tiefe Krise gestürzt und ihren Weg nach Europa empfindlich gebremst. Auch die wichtigen Vermittlungsbemühungen der Türkei zwischen Israel und Syrien wären damit in Gefahr geraten.
Ein Verbot der AKP wäre zwar formaljuristisch zulässig gewesen, die rechtliche Basis dafür aber wäre mehr als fragwürdig. Mit europäischen Rechtsnormen, die die Türkei in ihrem EU-Beitrittsprozess schrittweise übernehmen muss, haben die bisherigen türkischen Parteienverbotsregularien nichts zu tun. Es wird nun höchste Zeit, diese absurden Regeln in einem weiteren Reformschritt abzuschaffen.
Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine religiöse Orientierung politischer Parteien erlaubt sein. Bisher war nicht zu sehen, dass die AKP damit eine demokratiefeindliche radikal-islamistische Gottesstaatsideologie anstrebt. Die Regierung Gül/Erdogan hat längst durch praktische Politik bewiesen, dass ihr die Westorientierung und Modernisierung der Türkei mehr am Herzen liegt als manchen selbst ernannten reaktionären Hütern eines erstarrten Kemalismus.
Die SPD gratuliert der türkischen Staatsspitze zu diesem Urteil und ermutigt die Führung der AKP, ihren europa-orientierten Weg durch weitere mutige Reformen weiterzugehen. Dies bedeutet eine Modernisierung der Verfassung ebenso wie eine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Verhältnisses zur kurdischen Bevölkerungsgruppe. Das Urteil macht aber auch klar, dass die Regierung allen Bestrebungen entgegentreten muss, die versuchen, die islamische Orientierung dazu zu missbrauchen, laizistische Grundsätze aufzuweichen und gesellschaftliche Freiheiten, insbesondere der Frauen, einzuschränken.
Mittwoch, 11. Juni 2008
Türkei: Verfassungsstreit um Kopftuchverbot
Ankara (Türkei), 11.06.2008 – Der Streit um das Kopftuchverbot in der Türkei verschärft sich weiter. Ministerpräsident Tayyip Erdoğan griff gestern auf einer Parteiveranstaltung das oberste Gericht der Türkei wegen der Aufhebung eines Parlamentsbeschlusses zur Wiederzulassung von Kopftüchern an türkischen Universitäten offen an. Nach Ansicht des Ministerpräsidenten haben die Verfassungsrichter ihre Kompetenzen überschritten und in die Gesetzgebungsvollmacht des Parlaments in unzulässiger Weise eingegriffen.
Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.
Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.
In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.
Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.
Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+
Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.
Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.
In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.
Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.
Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+
Mittwoch, 4. Juli 2007
Prozess um die Ermordung von Hrant Dink eröffnet
+wikinews+ Istanbul (Türkei), 04.07.2007 – In Istanbul hat der Prozess gegen 18 Angeklagte um den Mord am türkisch-armenischen Journalisten und Publizisten Hrant Dink begonnen. Die Tat selbst soll von Ogün Samast ausgeführt worden sein. Ein Hauptverdächtiger, ein Extremist, Yasin Hayal, soll in einem am 9. Mai geschriebenen Brief an die Staatsanwaltschaft ausgesagt haben, von Polizeibeamten zu der Tat angestiftet worden zu sein. Hayal sprach von einem „inneren Staat“, der ihn kontrolliert haben soll. Dies berichtet die Tageszeitung Radikal.
Auch Anwälte berichten, dass Hayal und ein anderer Hauptverdächtiger, Erhan Tuncel, ausgesagt haben sollen, für Sicherheitskräfte (nach anderen Quellen für den Geheimdienst) gearbeitet zu haben. Tuncels Telefonverbindungen muss die Polizei an das Gericht aushändigen. Tuncel will die Namen von acht Geheimdienstmitarbeitern bekanntgeben, die er mehrfach gewarnt habe, dass ein Attentat auf Hrant Dink bevorstehe. Demokratische Kräfte befürchten seit längerem, dass Radikale in Justiz und Sicherheitsapparat eine eigene Gruppe gebildet haben. Das Gericht beschloss am Montag, auch gegen Behörden zu ermitteln, so ein Anwalt der Familie Dink. Das Verfahren wurde inzwischen unterbrochen und soll am 1. Oktober fortgesetzt werden. Ein möglicher Straftatbestand sei „Bildung einer Terrororganisation“.
Eine von Familie Dinks Anwältinnen, Fethiye Cetin, macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe, nicht ausreichend in alle Richtungen ermittelt zu haben. Die Ermittlungen seien auf den Ort beschränkt worden, an dem die Tat geplant wurde. Die meisten Beschuldigten lebten in der hauptsächlich von Nationalisten bewohnten Region Trabzon.
Am 19. Januar war Dink in Istanbul vor seinem Büro erschossen worden. Er geriet dadurch ins Visier der Extremisten, dass er offen über den Völkermord an den Armeniern berichtete. Nationalisten leugnen den Genozid weiterhin. Für sie stellte die Berichterstattung Dinks eine Verunglimpfung des Türkentums dar. Die Europäische Union verlangt hingegen die Abschaffung des entsprechenden Paragraphen, aufgrund dessen Dink 2005 zu einer bedingten sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dink hatte vor mehr als zehn Jahren die Zeitung Agos gegründet. Vor seinem Tod wurde Dink täglich per E-Mail bedroht.
Bereits beim Tod Dinks wurde von den Umstehenden die Regierung als Drahtzieher verdächtigt. Eine etwa 30-köpfige Gruppe bezeichnete damals die Türkei als Mörderstaat und verlangte mehr Brüderlichkeit unter den Völkern. Nach armenischen Angaben wurden beim Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 etwa zwischen 250.000 und 500.000 Menschen getötet.
Ministerpräsident Erdoğan hatte nach der Tat versprochen, dass die Täter gefunden würden. Polizei und Justiz würden alles dazu Nötige unternehmen. Er fand die Tat abscheulich. Es kam in den Tagen nach dem Mord zu Protesten, in denen von Demonstranten unter anderem die Sätze „Es lebe die Brüderlichkeit der Völker“, „Wir alle sind Hrant, wir sind Armenier“ und „Schulter an Schulter gegen den Faschismus“ gerufen wurden. Etwa 250.000 Menschen nahmen an einem Trauermarsch in Istanbul teil.
Von den Angeklagten sollen Spuren zu weiteren politischen Morden führen. Darunter soll auch der Mord an drei Mitarbeitern eines Bibelverlages im Mai und an einem Verwaltungsrichter vor etwa einem Jahr sein. Viele weitere problematische politische Prozesse, etwa das Verfahren gegen Orhan Pamuk, sollen ebenfalls nur auf Rechtsanwalt Kemal Kerincsiz zurückführen, der Kontakt zu den Angeklagten haben soll.
Der deutsche Politiker türkischer Herkunft und Europa-Abgeordnete Cem Özdemir von den Grünen nannte den Prozess eine Möglichkeit zum Neuanfang. Er sei „die Chance, sich an Haupt und Gliedern von dem Krebsgeschwür des Ultranationalismus zu befreien“. Özdemir sprach von „radikal-nationalistischen Parallelstrukturen“, denen die Hintermänner angehört hätten. Das Ziel sei es gewesen, eine multireligiöse Türkei und eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte zu verhindern. Als Tatmotiv sei ein Artikel anzusehen, der von Dink kurz vor seinem Tod verfasst wurde und in dem behauptet wurde, dass die Adoptivtochter von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk armenischer Herkunft gewesen sei. Dies stelle eine schwere Beleidigung für die Nationalisten dar.
Auch Anwälte berichten, dass Hayal und ein anderer Hauptverdächtiger, Erhan Tuncel, ausgesagt haben sollen, für Sicherheitskräfte (nach anderen Quellen für den Geheimdienst) gearbeitet zu haben. Tuncels Telefonverbindungen muss die Polizei an das Gericht aushändigen. Tuncel will die Namen von acht Geheimdienstmitarbeitern bekanntgeben, die er mehrfach gewarnt habe, dass ein Attentat auf Hrant Dink bevorstehe. Demokratische Kräfte befürchten seit längerem, dass Radikale in Justiz und Sicherheitsapparat eine eigene Gruppe gebildet haben. Das Gericht beschloss am Montag, auch gegen Behörden zu ermitteln, so ein Anwalt der Familie Dink. Das Verfahren wurde inzwischen unterbrochen und soll am 1. Oktober fortgesetzt werden. Ein möglicher Straftatbestand sei „Bildung einer Terrororganisation“.
Eine von Familie Dinks Anwältinnen, Fethiye Cetin, macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe, nicht ausreichend in alle Richtungen ermittelt zu haben. Die Ermittlungen seien auf den Ort beschränkt worden, an dem die Tat geplant wurde. Die meisten Beschuldigten lebten in der hauptsächlich von Nationalisten bewohnten Region Trabzon.
Am 19. Januar war Dink in Istanbul vor seinem Büro erschossen worden. Er geriet dadurch ins Visier der Extremisten, dass er offen über den Völkermord an den Armeniern berichtete. Nationalisten leugnen den Genozid weiterhin. Für sie stellte die Berichterstattung Dinks eine Verunglimpfung des Türkentums dar. Die Europäische Union verlangt hingegen die Abschaffung des entsprechenden Paragraphen, aufgrund dessen Dink 2005 zu einer bedingten sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dink hatte vor mehr als zehn Jahren die Zeitung Agos gegründet. Vor seinem Tod wurde Dink täglich per E-Mail bedroht.
Bereits beim Tod Dinks wurde von den Umstehenden die Regierung als Drahtzieher verdächtigt. Eine etwa 30-köpfige Gruppe bezeichnete damals die Türkei als Mörderstaat und verlangte mehr Brüderlichkeit unter den Völkern. Nach armenischen Angaben wurden beim Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 etwa zwischen 250.000 und 500.000 Menschen getötet.
Ministerpräsident Erdoğan hatte nach der Tat versprochen, dass die Täter gefunden würden. Polizei und Justiz würden alles dazu Nötige unternehmen. Er fand die Tat abscheulich. Es kam in den Tagen nach dem Mord zu Protesten, in denen von Demonstranten unter anderem die Sätze „Es lebe die Brüderlichkeit der Völker“, „Wir alle sind Hrant, wir sind Armenier“ und „Schulter an Schulter gegen den Faschismus“ gerufen wurden. Etwa 250.000 Menschen nahmen an einem Trauermarsch in Istanbul teil.
Von den Angeklagten sollen Spuren zu weiteren politischen Morden führen. Darunter soll auch der Mord an drei Mitarbeitern eines Bibelverlages im Mai und an einem Verwaltungsrichter vor etwa einem Jahr sein. Viele weitere problematische politische Prozesse, etwa das Verfahren gegen Orhan Pamuk, sollen ebenfalls nur auf Rechtsanwalt Kemal Kerincsiz zurückführen, der Kontakt zu den Angeklagten haben soll.
Der deutsche Politiker türkischer Herkunft und Europa-Abgeordnete Cem Özdemir von den Grünen nannte den Prozess eine Möglichkeit zum Neuanfang. Er sei „die Chance, sich an Haupt und Gliedern von dem Krebsgeschwür des Ultranationalismus zu befreien“. Özdemir sprach von „radikal-nationalistischen Parallelstrukturen“, denen die Hintermänner angehört hätten. Das Ziel sei es gewesen, eine multireligiöse Türkei und eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte zu verhindern. Als Tatmotiv sei ein Artikel anzusehen, der von Dink kurz vor seinem Tod verfasst wurde und in dem behauptet wurde, dass die Adoptivtochter von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk armenischer Herkunft gewesen sei. Dies stelle eine schwere Beleidigung für die Nationalisten dar.
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