Ankara (Türkei), 11.06.2008 – Der Streit um das Kopftuchverbot in der Türkei verschärft sich weiter. Ministerpräsident Tayyip Erdoğan griff gestern auf einer Parteiveranstaltung das oberste Gericht der Türkei wegen der Aufhebung eines Parlamentsbeschlusses zur Wiederzulassung von Kopftüchern an türkischen Universitäten offen an. Nach Ansicht des Ministerpräsidenten haben die Verfassungsrichter ihre Kompetenzen überschritten und in die Gesetzgebungsvollmacht des Parlaments in unzulässiger Weise eingegriffen.
Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.
Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.
In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.
Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.
Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+