Türkisches Verfassungsgerichtsurteil stärkt Europa-Orientierung der Türkei
Die SPD begrüßt, dass sich im höchsten türkischen Gericht letztendlich doch die Vernunft durchgesetzt hat, auch wenn die Entscheidung nur denkbar knapp ausgefallen ist. Ein Verbot der AKP hätte die Türkei zweifellos in eine tiefe Krise gestürzt und ihren Weg nach Europa empfindlich gebremst. Auch die wichtigen Vermittlungsbemühungen der Türkei zwischen Israel und Syrien wären damit in Gefahr geraten.
Ein Verbot der AKP wäre zwar formaljuristisch zulässig gewesen, die rechtliche Basis dafür aber wäre mehr als fragwürdig. Mit europäischen Rechtsnormen, die die Türkei in ihrem EU-Beitrittsprozess schrittweise übernehmen muss, haben die bisherigen türkischen Parteienverbotsregularien nichts zu tun. Es wird nun höchste Zeit, diese absurden Regeln in einem weiteren Reformschritt abzuschaffen.
Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine religiöse Orientierung politischer Parteien erlaubt sein. Bisher war nicht zu sehen, dass die AKP damit eine demokratiefeindliche radikal-islamistische Gottesstaatsideologie anstrebt. Die Regierung Gül/Erdogan hat längst durch praktische Politik bewiesen, dass ihr die Westorientierung und Modernisierung der Türkei mehr am Herzen liegt als manchen selbst ernannten reaktionären Hütern eines erstarrten Kemalismus.
Die SPD gratuliert der türkischen Staatsspitze zu diesem Urteil und ermutigt die Führung der AKP, ihren europa-orientierten Weg durch weitere mutige Reformen weiterzugehen. Dies bedeutet eine Modernisierung der Verfassung ebenso wie eine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Verhältnisses zur kurdischen Bevölkerungsgruppe. Das Urteil macht aber auch klar, dass die Regierung allen Bestrebungen entgegentreten muss, die versuchen, die islamische Orientierung dazu zu missbrauchen, laizistische Grundsätze aufzuweichen und gesellschaftliche Freiheiten, insbesondere der Frauen, einzuschränken.