Eine späte Entscheidung, denn es ging um einen Vorfall aus dem Jahr 1994, als die türkische Luftwaffe kurdische Dörfer im Osten des Landes bombardierte, wodurch mehr als 30 Menschen getötet wurden. Klagende Angehörige bekamen jetzt vom Europäischen Gerichtshof einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2,3 Mio. Euro gegen den türkischen Staat zugesprochen, da die Behauptung der türkischen Militärs unglaubwürdig erschien, es habe sich um eine militärische Auseinandersetzung mit der PKK gehandelt.