Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan drückte mit dem Spruch, dass sich Israel mit dem Töten gut auskenne, die Verärgerung über die israelische Politik aus, ist aber falsch, wie auch Erdogan weiß, weil einseitige Schuldzuweisung, als sei sie nicht allgemein und gegen jeden zu wenden, der politische Konflikte mit Waffengewalt austrägt, z.B. im Kurdenkonflikt oder im Hamas-Krieg gegen Israel.
Es ist schade, dass Erdogan entgleiste, denn damit verspielt er viel von der Vermittlerrolle der Türkei im Nahostkonflikt. Sicherlich lag es auch an der Diskussionsleitung, wenn der israelische Staatspräsidenten Peres Gelegenheit zur Rechtfertigung des Gazakrieges hatte, aber ich sah die Veranstaltung nicht, kann also letztlich nur werten, wie sinnhaft der Spruch Erdogans war, für den er sich anschließend in Istanbul feiern ließ. Der "Eklat von Davos" sorgte für Schlagzeilen, aber so wichtig ist er nun auch wieder nicht, denn viel schlimmer ist, wie die Hamas und die israelische Regierung übereinander reden - und die Gewalt rechtfertigen.
-markus rabanus- >> Diskussion
Samstag, 31. Januar 2009
Donnerstag, 31. Juli 2008
Türk. Regierungspartei ist "verfassungsgemäß"
(Presseerkläung) Zum Urteil des türkischen Verfassungsgerichtes, die Regierungspartei AKP nicht zu verbieten, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Walter Kolbow:
Türkisches Verfassungsgerichtsurteil stärkt Europa-Orientierung der Türkei
Die SPD begrüßt, dass sich im höchsten türkischen Gericht letztendlich doch die Vernunft durchgesetzt hat, auch wenn die Entscheidung nur denkbar knapp ausgefallen ist. Ein Verbot der AKP hätte die Türkei zweifellos in eine tiefe Krise gestürzt und ihren Weg nach Europa empfindlich gebremst. Auch die wichtigen Vermittlungsbemühungen der Türkei zwischen Israel und Syrien wären damit in Gefahr geraten.
Ein Verbot der AKP wäre zwar formaljuristisch zulässig gewesen, die rechtliche Basis dafür aber wäre mehr als fragwürdig. Mit europäischen Rechtsnormen, die die Türkei in ihrem EU-Beitrittsprozess schrittweise übernehmen muss, haben die bisherigen türkischen Parteienverbotsregularien nichts zu tun. Es wird nun höchste Zeit, diese absurden Regeln in einem weiteren Reformschritt abzuschaffen.
Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine religiöse Orientierung politischer Parteien erlaubt sein. Bisher war nicht zu sehen, dass die AKP damit eine demokratiefeindliche radikal-islamistische Gottesstaatsideologie anstrebt. Die Regierung Gül/Erdogan hat längst durch praktische Politik bewiesen, dass ihr die Westorientierung und Modernisierung der Türkei mehr am Herzen liegt als manchen selbst ernannten reaktionären Hütern eines erstarrten Kemalismus.
Die SPD gratuliert der türkischen Staatsspitze zu diesem Urteil und ermutigt die Führung der AKP, ihren europa-orientierten Weg durch weitere mutige Reformen weiterzugehen. Dies bedeutet eine Modernisierung der Verfassung ebenso wie eine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Verhältnisses zur kurdischen Bevölkerungsgruppe. Das Urteil macht aber auch klar, dass die Regierung allen Bestrebungen entgegentreten muss, die versuchen, die islamische Orientierung dazu zu missbrauchen, laizistische Grundsätze aufzuweichen und gesellschaftliche Freiheiten, insbesondere der Frauen, einzuschränken.
Diskussion
Türkisches Verfassungsgerichtsurteil stärkt Europa-Orientierung der Türkei
Die SPD begrüßt, dass sich im höchsten türkischen Gericht letztendlich doch die Vernunft durchgesetzt hat, auch wenn die Entscheidung nur denkbar knapp ausgefallen ist. Ein Verbot der AKP hätte die Türkei zweifellos in eine tiefe Krise gestürzt und ihren Weg nach Europa empfindlich gebremst. Auch die wichtigen Vermittlungsbemühungen der Türkei zwischen Israel und Syrien wären damit in Gefahr geraten.
Ein Verbot der AKP wäre zwar formaljuristisch zulässig gewesen, die rechtliche Basis dafür aber wäre mehr als fragwürdig. Mit europäischen Rechtsnormen, die die Türkei in ihrem EU-Beitrittsprozess schrittweise übernehmen muss, haben die bisherigen türkischen Parteienverbotsregularien nichts zu tun. Es wird nun höchste Zeit, diese absurden Regeln in einem weiteren Reformschritt abzuschaffen.
Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine religiöse Orientierung politischer Parteien erlaubt sein. Bisher war nicht zu sehen, dass die AKP damit eine demokratiefeindliche radikal-islamistische Gottesstaatsideologie anstrebt. Die Regierung Gül/Erdogan hat längst durch praktische Politik bewiesen, dass ihr die Westorientierung und Modernisierung der Türkei mehr am Herzen liegt als manchen selbst ernannten reaktionären Hütern eines erstarrten Kemalismus.
Die SPD gratuliert der türkischen Staatsspitze zu diesem Urteil und ermutigt die Führung der AKP, ihren europa-orientierten Weg durch weitere mutige Reformen weiterzugehen. Dies bedeutet eine Modernisierung der Verfassung ebenso wie eine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Verhältnisses zur kurdischen Bevölkerungsgruppe. Das Urteil macht aber auch klar, dass die Regierung allen Bestrebungen entgegentreten muss, die versuchen, die islamische Orientierung dazu zu missbrauchen, laizistische Grundsätze aufzuweichen und gesellschaftliche Freiheiten, insbesondere der Frauen, einzuschränken.
Freitag, 11. Juli 2008
Türkei: PKK entführt drei deutsche Touristen
Provinz Ağrı (Türkei), 11.07.2008 – Drei deutsche Bergtouristen sind am Mittwochabend, den 9. Juli 2008 im Ararat-Gebirge von PKK-Kämpfern entführt worden. Die anderen Mitglieder der insgesamt 13-köpfigen Bergsteigergruppe wurden von der Polizei in Sicherheit gebracht. Unterdessen ist mit einer großangelegten Suche durch die türkische Grenzpolizei begonnen worden. Nach Informationen, die der Sender Phoenix lieferte, hängt die Entführung mutmaßlich mit der Schließung einer Produktionsfirma in Wuppertal zusammen, die dem dänischen Fernsehsender Roj TV zuarbeitete. Alle drei Bergsteiger stammen aus Bayern (Straubing). +wikinews+
Mittwoch, 2. Juli 2008
Staatskrise in der Türkei spitzt sich zu
+wikinews+ Istanbul (Türkei), 02.07.2008 – Das Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei des amtierenden türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), droht die Türkei in eine schwere Verfassungskrise zu stürzen. Gestern hielt der Staatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof sein Schlussplädoyer, in dem er den Verbotsantrag gegen die AKP erneut bekräftigte. Neben dem Parteiverbot für die AKP fordert der Staatsanwalt auch ein Verbot von politischen Aktivitäten für 71 hochrangige Parteivertreter, darunter den Ministerpräsidenten Erdoğan sowie den Präsidenten Gül. Der Hauptvorwurf gegen die AKP besteht in der Aussage, die Partei betreibe eine schleichende Islamisierung des Landes und verstoße damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion (Laizismus). Wörtlich sagte der Staatsanwalt: „Die AKP will die Schari'a-Rechtsordnung einführen, dies stellt eine offene und unmittelbare Bedrohung dar.“
Die AKP hatte bei den letzten Parlamentswahlen im letzten Jahr mit 47 Prozent knapp die Hälfte der Wählerstimmen erhalten. Die Partei organisiert zurzeit ihre Anhänger und ruft sie zu Großdemonstrationen gegen die Versuche auf, die AKP zu verbieten. Mit befreundeten Organisationen schloss sich die AKP zu einer politischen Plattform zusammen, die ihre Anhänger „gegen die Putschgefahr“ mobilisiert. Ob diese Gefahr real ist, ist Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse in der Türkei.
Während der Staatsanwalt vor dem Gericht sein 90-minütiges Plädoyer hielt, ging die Polizei in Ankara mit einer Großrazzia gegen Regierungsgegner vor. Dabei wurden 24 Menschen verhaftet, darunter ein leitender Journalist einer oppositionellen Zeitung. Außerdem wurden zwei Ex-Generäle festgenommen, denen Putschvorbereitungen gegen die amtierende Regierung vorgeworfen werden. Die Generäle gehören einer oppositionellen Bewegung an, die Proteste gegen die Regierung organisiert hatten.
Am 3. Juli wird eine Verteidigungsrede des stellvertretenden AKP-Vorsitzenden Cemil Çiçek erwartet. Mit einem Urteil wird gegen Ende August gerechnet. Für den Fall eines gerichtlichen Verbots der AKP, für das nach Ansicht politischer Beobachter einiges spricht, hat der amtierende Ministerpräsident bereits Pläne zur Erhaltung seiner politischen Macht geschmiedet. Medienberichten zufolge plant Erdoğan dann die zügige Neugründung einer neuen Partei, die die Mitglieder der dann möglicherweise verbotenen AKP aufnehmen soll. Erdoğan könnte bei Wahlen auch als unabhängiger Kandidat antreten. Der Kampf um die politische Macht in der Türkei zwischen Verfechtern der Trennung von Staat und Religion, den sogenannten Kemalisten, und den AKP-Anhängern ginge dann in eine neue Runde.
Wie die türkische Zeitung „Milliyet“ am Montag berichtete, sind mehr als die Hälfte der türkischen Bevölkerung (53,3 Prozent) gegen ein AKP-Verbot.
Die gegenwärtige Verfassungskrise bildet den juristischen Rahmen eines Kampfes, der um politische Macht und Einfluss entbrannt ist, bei dem es aber auch um die kulturell-politische Grundorientierung der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung der Türkei geht. In der türkischen Gesellschaft stehen sich entgegengesetzte Lebensentwürfe gegenüber. Auf der einen Seite stehen die an einem westlichen Lebensstil orientierten städtischen Bevölkerungsschichten und auf der anderen Seite steht die an religiös-konservativen Werten festhaltende ländliche Bevölkerung.
Die AKP hatte bei den letzten Parlamentswahlen im letzten Jahr mit 47 Prozent knapp die Hälfte der Wählerstimmen erhalten. Die Partei organisiert zurzeit ihre Anhänger und ruft sie zu Großdemonstrationen gegen die Versuche auf, die AKP zu verbieten. Mit befreundeten Organisationen schloss sich die AKP zu einer politischen Plattform zusammen, die ihre Anhänger „gegen die Putschgefahr“ mobilisiert. Ob diese Gefahr real ist, ist Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse in der Türkei.
Während der Staatsanwalt vor dem Gericht sein 90-minütiges Plädoyer hielt, ging die Polizei in Ankara mit einer Großrazzia gegen Regierungsgegner vor. Dabei wurden 24 Menschen verhaftet, darunter ein leitender Journalist einer oppositionellen Zeitung. Außerdem wurden zwei Ex-Generäle festgenommen, denen Putschvorbereitungen gegen die amtierende Regierung vorgeworfen werden. Die Generäle gehören einer oppositionellen Bewegung an, die Proteste gegen die Regierung organisiert hatten.
Am 3. Juli wird eine Verteidigungsrede des stellvertretenden AKP-Vorsitzenden Cemil Çiçek erwartet. Mit einem Urteil wird gegen Ende August gerechnet. Für den Fall eines gerichtlichen Verbots der AKP, für das nach Ansicht politischer Beobachter einiges spricht, hat der amtierende Ministerpräsident bereits Pläne zur Erhaltung seiner politischen Macht geschmiedet. Medienberichten zufolge plant Erdoğan dann die zügige Neugründung einer neuen Partei, die die Mitglieder der dann möglicherweise verbotenen AKP aufnehmen soll. Erdoğan könnte bei Wahlen auch als unabhängiger Kandidat antreten. Der Kampf um die politische Macht in der Türkei zwischen Verfechtern der Trennung von Staat und Religion, den sogenannten Kemalisten, und den AKP-Anhängern ginge dann in eine neue Runde.
Wie die türkische Zeitung „Milliyet“ am Montag berichtete, sind mehr als die Hälfte der türkischen Bevölkerung (53,3 Prozent) gegen ein AKP-Verbot.
Die gegenwärtige Verfassungskrise bildet den juristischen Rahmen eines Kampfes, der um politische Macht und Einfluss entbrannt ist, bei dem es aber auch um die kulturell-politische Grundorientierung der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung der Türkei geht. In der türkischen Gesellschaft stehen sich entgegengesetzte Lebensentwürfe gegenüber. Auf der einen Seite stehen die an einem westlichen Lebensstil orientierten städtischen Bevölkerungsschichten und auf der anderen Seite steht die an religiös-konservativen Werten festhaltende ländliche Bevölkerung.
Montag, 23. Juni 2008
Mittwoch, 11. Juni 2008
Türkei: Verfassungsstreit um Kopftuchverbot
Ankara (Türkei), 11.06.2008 – Der Streit um das Kopftuchverbot in der Türkei verschärft sich weiter. Ministerpräsident Tayyip Erdoğan griff gestern auf einer Parteiveranstaltung das oberste Gericht der Türkei wegen der Aufhebung eines Parlamentsbeschlusses zur Wiederzulassung von Kopftüchern an türkischen Universitäten offen an. Nach Ansicht des Ministerpräsidenten haben die Verfassungsrichter ihre Kompetenzen überschritten und in die Gesetzgebungsvollmacht des Parlaments in unzulässiger Weise eingegriffen.
Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.
Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.
In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.
Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.
Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+
Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.
Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.
In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.
Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.
Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+
Freitag, 30. Mai 2008
Doku: Deutsch-Türkische Universität
Startschuss für Deutsch-Türkische Universität: Die Minister Steinmeier, Babacan und Schavan unterzeichnen in Berlin Gründungsvereinbarung
Deutschland und die Türkei haben am Freitag den Startschuss für eine deutsch-türkische Universität mit Standort Istanbul gegeben. In Berlin unterzeichneten Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und sein türkischer Amtskollege, Ali Babacan, gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, eine "Vereinbarung über die Gründung einer Deutsch-Türkischen Universität in der Türkei zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei". Die traditionell enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei im akademischen Bereich erhält damit eine neue Dimension. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeiten dabei eng zusammen.
Bundesminister Steinmeier erklärte im Rahmen der Vertragsunterzeichnung:
"Ich freue mich, dass die deutsch-türkische Universität nun bald Wirklichkeit ist! Sie wird nicht nur unsere Studenten und Wissenschaftler näher zusammenbringen, sie ist gleichzeitig ein weiteres Symbol für die engen politischen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Ohne die tatkräftige Mitwirkung unserer türkischen Freunde wäre das nicht möglich gewesen. Deshalb danke ich meinem Amtskollegen Ali Babacan für sein großes Engagement in dieser Sache. Dank gebührt aber ebenso dem vorherigen Außenminister und heutigen Staatspräsidenten Abdullah Gül. Auch ihm lag dieses Projekt von Anfang an sehr am Herzen!"
Bundesministerin Schavan sagte bei der Unterzeichnung am Freitag:
"Die Deutsch-Türkische Universität markiert den Eintritt in eine neue Phase unserer Zusammenarbeit. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des internationalen Hochschulraums. Wissenschaft und Wirtschaft sollen gleichermaßen von diesem Leuchtturm der Beziehungen zwischen unseren Ländern profitieren."
Das besondere Markenzeichen der Universität liegt in interkulturell ausgerichteten deutsch-türkischen Studiengängen. Dazu gehören das Angebot deutscher Abschlüsse sowie die Vermittlung der deutschen Sprache. Ein weiteres herausragendes Merkmal soll die intensive Kooperation der Hochschule mit der türkischen und deutschen Wirtschaft sein. Die Deutsch-Türkische Universität zielt auf den wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Türkei, deren Wirtschaft dynamisch wächst. Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der Türkei.
Geplant ist die Gründung einer staatlichen türkischen Universität in Istanbul mit zunächst vier Fakultäten: Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschafts-, Kultur- und Sozialwissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften. Als Abschlüsse sind Bachelor, Master und Promotion vorgesehen. Diese Abschlüsse sowie die Curricula und deren Qualitätssicherung sollen sich an den Grundsätzen des Bologna-Prozesses orientieren. Die Universität will exzellente Absolventen aus der Türkei und aus Deutschland anziehen. Sie soll ein besonderes Bildungsangebot für Absolventen von Gymnasien in der Türkei sein, die in Deutsch unterrichten oder deutsche Lehrprogramme haben, sowie für deutsche und türkischstämmige Absolventen von Gymnasien in Deutschland.
Die türkische Seite wird Gelände, Gebäude und Infrastruktur zur Verfügung stellen sowie die laufenden Kosten tragen. Zu den deutschen Beiträgen gehört die Entsendung von Dozenten und Lektoren, die Entwicklung von Curricula, Material für den Aufbau eines Sprachlernzentrums, Gewährung von Zuschüssen zu Ortsgehältern, Stipendien sowie Fortbildungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und ein im Aufbau befindliches Konsortium deutscher Hochschulen wird für die Kooperation und die deutschen Beiträge zuständig sein. Als nächste Schritte sind ein Treffen auf Expertenebene in der Türkei sowie die Gründung des deutschen Hochschulkonsortiums geplant.
ErnstReuterInitiative
Deutschland und die Türkei haben am Freitag den Startschuss für eine deutsch-türkische Universität mit Standort Istanbul gegeben. In Berlin unterzeichneten Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und sein türkischer Amtskollege, Ali Babacan, gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, eine "Vereinbarung über die Gründung einer Deutsch-Türkischen Universität in der Türkei zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei". Die traditionell enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei im akademischen Bereich erhält damit eine neue Dimension. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeiten dabei eng zusammen.
Bundesminister Steinmeier erklärte im Rahmen der Vertragsunterzeichnung:
"Ich freue mich, dass die deutsch-türkische Universität nun bald Wirklichkeit ist! Sie wird nicht nur unsere Studenten und Wissenschaftler näher zusammenbringen, sie ist gleichzeitig ein weiteres Symbol für die engen politischen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Ohne die tatkräftige Mitwirkung unserer türkischen Freunde wäre das nicht möglich gewesen. Deshalb danke ich meinem Amtskollegen Ali Babacan für sein großes Engagement in dieser Sache. Dank gebührt aber ebenso dem vorherigen Außenminister und heutigen Staatspräsidenten Abdullah Gül. Auch ihm lag dieses Projekt von Anfang an sehr am Herzen!"
Bundesministerin Schavan sagte bei der Unterzeichnung am Freitag:
"Die Deutsch-Türkische Universität markiert den Eintritt in eine neue Phase unserer Zusammenarbeit. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des internationalen Hochschulraums. Wissenschaft und Wirtschaft sollen gleichermaßen von diesem Leuchtturm der Beziehungen zwischen unseren Ländern profitieren."
Das besondere Markenzeichen der Universität liegt in interkulturell ausgerichteten deutsch-türkischen Studiengängen. Dazu gehören das Angebot deutscher Abschlüsse sowie die Vermittlung der deutschen Sprache. Ein weiteres herausragendes Merkmal soll die intensive Kooperation der Hochschule mit der türkischen und deutschen Wirtschaft sein. Die Deutsch-Türkische Universität zielt auf den wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Türkei, deren Wirtschaft dynamisch wächst. Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der Türkei.
Geplant ist die Gründung einer staatlichen türkischen Universität in Istanbul mit zunächst vier Fakultäten: Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschafts-, Kultur- und Sozialwissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften. Als Abschlüsse sind Bachelor, Master und Promotion vorgesehen. Diese Abschlüsse sowie die Curricula und deren Qualitätssicherung sollen sich an den Grundsätzen des Bologna-Prozesses orientieren. Die Universität will exzellente Absolventen aus der Türkei und aus Deutschland anziehen. Sie soll ein besonderes Bildungsangebot für Absolventen von Gymnasien in der Türkei sein, die in Deutsch unterrichten oder deutsche Lehrprogramme haben, sowie für deutsche und türkischstämmige Absolventen von Gymnasien in Deutschland.
Die türkische Seite wird Gelände, Gebäude und Infrastruktur zur Verfügung stellen sowie die laufenden Kosten tragen. Zu den deutschen Beiträgen gehört die Entsendung von Dozenten und Lektoren, die Entwicklung von Curricula, Material für den Aufbau eines Sprachlernzentrums, Gewährung von Zuschüssen zu Ortsgehältern, Stipendien sowie Fortbildungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und ein im Aufbau befindliches Konsortium deutscher Hochschulen wird für die Kooperation und die deutschen Beiträge zuständig sein. Als nächste Schritte sind ein Treffen auf Expertenebene in der Türkei sowie die Gründung des deutschen Hochschulkonsortiums geplant.
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